Neuwagen kaufen – Darauf sollten Sie achten
Sie wollen einen Neuwagen kaufen, sich selbst dabei ein Weihnachtsgeschenk machen oder ihrer Frau, ihren Kindern und möglichst viel Geld beim Kauf sparen. Deshalb suchen Sie nach entsprechenden Informationen bzw. Möglichkeiten mit Hilfe des Internets.
Der Kauf im Internet ist zu diesem Zweck eine gute Möglichkeit. Besonders Portale, die damit werben, nur Autos on deutschen Vertragshändlern zu verkaufen, sind zu empfehlen. Auf der Suche nach einem geeigneten Auto erhält man zusätzlich wichtige Informationen über die Höhe des Preisnachlasses in Prozenten, wobei 25% keine Ausnahme darstellen. Das ist mehr als Sie unter optimalen Konditionen (z.B. beim Barkauf) bei einem Händlerdirektkauf erzielen können.
Parallel dazu bieten die Portale die wichtigsten Informationen über die Ausstattungsvarianten, die Motorleistungen und die Pannenstatistiken des gesuchten Fahrzeugmodells. Sie haben immerhin die Wahl zwischen 500bis 1000 verschiedenen Modellen. Da könnte man schon ganz schön den Überblick verlieren. Konfigurieren Sie sich einfach ihr Wunschfahrzeug. Die Vermittler schicken diese Suche dann an ihre Vertragshändler. So kommt das günstigste Angebot zu Ihnen in Form eines Kaufvertragsangebots, den Sie dann unterschreiben können. Das Fahrzeug bekommen Sie je nach Wunsch vor die Haustür geliefert oder müssen es beim Händler oder ab Werk abholen. Es fallen bei all diesen Vorgängen keine Gebühren an. Sogar, wenn Sie nicht bar bezahlen wollen oder können, helfen Ihnen die Portale bei der Finanzierung oder dem Leasing weiter.
Dass man diesen Portalen ganz besonders vertrauen kann, dafür spricht der Kooperationspartner, der BVfK (Bundesverband freier Kraftfahrer ), der gemeinsam mit dem ADAC Normen für den Verkauf von Neuwagen ermittelt hat. Ein Vorteil liegt zusätzlich auf der Hand. Die Serviceleistungen umfassen alle Marken und gehen über die standardmäßig beworbenen Fahrzeuge hinaus.
Als zweite Möglichkeit bietet sich der Reimport von Fahrzeugen an. In kleineren Details, die man aber bei einiger Achtsamkeit vermeiden kann, lieg “der Hase im Pfeffer”. Bei der Auswahl des Händlers sollte klargestellt werden, ob es sich um einen Vermittler oder Verkäufer handelt. Wird der Kauf vermittelt, wird der Vertrag im Ausland geschlossen und nach ausländischem Recht gehandhabt. Andernfalls können Sie immer vom deutschen Recht und Ihren Ansprüchen ausgehen. Ist wichtig bei Garantien und Sachmängelhaftungen!
