Finanzierungsarten für den Hausbau
Für die Erfüllung des Traums vom Eigenheim wird einiges an Kapital benötigt. Die einfachste Form der Finanzierung erfolgt durch vorhandenes Eigenkapital, allerdings fehlt das den meisten Häuslebauern. Ein Hausbau ist jedoch nicht ausgeschlossen, wenn nur ein geringes Eigenkapital oder unter Umständen sogar gar kein Eigenkapital, dafür aber andere Sicherheiten wie regelmäßiges Einkommen, Bürgschaften, etc. vorhanden sind. Als Sicherheit reicht vor allem in den meisten Fällen das Baugrundstück.
Finanzierungsgrundschuld.
Die bekannteste Möglichkeit, den Hausbau zu finanzieren, ist über ein Darlehen einer beliebigen Bank, das durch eine Grundschuld mit oder ohne Brief an dem Grundbesitz abgesichert wird. Der Grundstückseigentümer muss in diesem Fall vor einem Notar in einer Beurkundungsverhandlung eine Grundschuldbestellungsurkunde unterzeichnen. Nach diesem formellen Akt beantragt der Notar die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch am Pfandgrundbesitz während die Gläubigerin eine Ausfertigung bzw. sofern verlangt, eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erhält. Mit der vollstreckbaren Ausfertigung hält die Bank bereits einen Vollstreckungstitel gegen den Grundstückseigentümer, von welchem allerdings nur Gebrauch gemacht wird, wenn der Eigentümer die Tilgungsraten nicht mehr erbringt. Sobald der Bank auch der Nachweis über die Eintragung des Grundpfandrechts im Grundbuch vorliegt, zahlt diese das Darlehen an den Eigentümer aus.
Bausparvertrag
Eine andere Alternative ist der Bausparvertrag. Der Vorteil des Bausparvertrages liegt darin, dass der Eigentümer sich bereits vorher durch Ansparung eines bestimmten Eigenkapitals einen günstigeren Zinssatz für ein Baudarlehen sichert. Sobald die vereinbarte Höhe des Betrags angespart ist, wird der Bausparvertrag fällig, d.h., das günstigere Darlehen kann in Anspruch genommen werden. Öffentliche FördermittelIn bestimmten Ausnahmefällen gewährt die zuständige Kreisbehörde nach vorheriger Prüfung öffentliche Fördermittel. Der Zinssatz für öffentliche Fördermittel liegt weit unter dem Durchschnitt, ob die Mittel im Einzelfall gewährt werden, wird jedoch genau geprüft. Die öffentlichen Fördermittel werden oft kinderreichen Familien gewährt, die sich unter einer bestimmten Verdienstgrenze befinden. Nach Bewilligung der öffentlichen Fördermittel muss der Eigentümer, um sein Darlehen für den Hausbau zu erhalten, genauso vorgehen, wie bei einer normalen Grundschuldbestellung. Allerdings muss der Bewilligungsbescheid über die öffentlichen Mittel zusätzlich zum Grundschuldbestellungsformular beim Notar vorgelegt werden. Nach Eintragung der Grundschuld werden die Mittel ausgezahlt. Grundsätzlich eher abzuraten ist von Finanzierungen über Kurzkredite, da diese meist sehr hohe Zinssätze mit sich bringen.
