Definition: Gesellschaft
Unter dem Begriff Gesellschaft versteht man im Rechtswesen und in der Wirtschaft einen Zusammenschluss
von Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Bei diesen Personen kann es sich um natürliche
oder juristische Personen handeln. Diese Personengruppe wird nach außen abgegrenzt. Die Personen
innerhalb dieser Gesellschaft haben bestimmte Rechte, aber auch bestimmte Pflichten.
Man nennt diese Personengruppe auch Gesellschafter. Diese Gesellschafter können Gesellschafter
zum Beispiel einer Personengesellschaft, ein Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft sein,
aber auch eines Vereins. Im Bereich der Soziologie versteht man unter dem Begriff Gesellschaft
hingegen eine größere Gruppe von Menschen, die zusammenleben. Es kann sich dabei um eine Gruppierung
von Personen handeln, die genau definiert ist, zum Beispiel die Gesellschafter der Firma XY.
Darüber hinaus kann es sich um ein Personenkreis handeln, die zwar unterschiedliche Merkmale haben,
aber miteinander verknüpft sind, zum Beispiel alle Bürger von Deutschland, oder die Bürger eines
der 16 Bundesländer, oder die Bürger einer Stadt. Weltweit gibt es zahlreiche so genannte Gesellschaftsmodelle.
Jedes Gesellschaftsmodell für ein Land gliedert sich wiederum in einzelne Gesellschaftsmodelle.
So gibt es zum Beispiel die Mittelstandsgesellschaft, oder die Wissensgesellschaft und so weiter.
Jedem Gesellschaftsmodell gehören wiederum jeweils ein bestimmter Kreis von Personen an.
Es gibt auch Gesellschaftsmodelle, die die Bevölkerung eines Landes, eines Kontinents allgemein beschreiben.
So gehören zum Europa und die USA zur so genannten Überflussgesellschaft.
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