
Gebrauchtwagen
Beim Gebrauchtwagenkauf gilt es einiges zu beachten, damit man nicht gelumpt wird. Klar sollte sein, dass der Gebrauchtwagenverkäufer nicht eigentlich ein Freund, sondern – in solch einfachen Kategorien gedacht – ein Feind ist. Er verfolgt Interessen, die den Ihren gegenläufig sind: Er will möglichst viel Geld herausschlagen und will Autos verkaufen, die er vielleicht ohne Tricks wohl niemals verkaufen würde. Wie beim Essen das Auge mitisst, so kauft beim Autokauf das Auge mit: Stets sollten sie im Hinterkopf behalten, dass nicht alles Gold ist, was glänzt. Die Möglichkeit, dass der Gebrauchtwagenhändler Mängel verdeckt hat, um das Auto optisch ansprechender zu gestalten, ist immer gegeben; die Optik des Wagens sollte immer nur den Ersteindruck prägen, nie aber kaufentscheidend sein. So manche böse Überraschung lässt sich dadurch vermeiden.
Noch bevor Sie zum Autokauf selbst übergehen, sollten Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben. Einige Grundinformationen über Ihren Geschäftspartner sollten Sie in jedem Fall haben, handelt er gewerblich oder nur privat, verkauft er das Auto für sich selbst oder für einen Dritten. Es macht auch Sinn, sich zuvor im Internet auf Seiten wie bei Quoka Gebrauchtwagen über die Marktsituation und das Preisgefüge im Gebrauchtwagenmarkt zu informieren.
Auch sollten Sie hellhörig werden, wenn der Verkäufer Sie unter Druck setzt, Ihnen eine Deadline für den Kauf setzt, sie ablenkt oder beschwichtigt, nicht bereit ist, Zusicherungen schriftlich zu fixieren, auf Fragen nur vage oder mit Ausschweifungen antwortet, mit Verkaufsfloskeln wirbt. Die Verkaufspraxis Ihres Partners gibt Aufschlüsse auch über den Wagen, den Sie kaufen.
Zwar gibt es Schutz durch das Gesetz, z. B. die Sachmängelgewährleistung und den Schutz durch Anfechtungsmöglichkeiten, sämtlich im BGB geregelt. Dieser Schutz ist jedoch nicht umfassend, es gelten die Grundsätze der Privatautonomie (das heißt, dass jeder für den Abschluss seiner Verträge selbst verantwortlich ist) und der Vertragsbindung (pacta sunt servanda: Verträge sind bindend). Gleichwohl sollten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen. Hat Sie Ihr Verkäufer arglistig getäuscht, können Sie anfechten. Haben Sie sich in wesentlichen Punkten geirrt, steht Ihnen ebenfalls ein Anfechtungsrecht zu. Es gibt Möglichkeiten des Rücktritts vom Vertrag, und der Käufer hat Rechte, wenn das Fahrzeug einen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB aufweist (was natürlich nicht jeden Mangel miteinschließt, schließlich ist es ein Gebrauchtwagen), die Nacherfüllung in Form von Nachbesserung und Nachlieferung.